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Hinweis

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Führerschein der Klassen C1 & C1E

 

Klasse C1

 

Fahrzeugart Mittlere Lkw

  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

 

Mindestalter: 18
Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse: keine
Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Klasse C1E

 

Fahrzeugart Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG

  • Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
  • Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg.
  • Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!

 

Mindestalter: 18
Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C1
Beinhaltet Klasse: BE; D1E bei Besitz von D1
Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

 

 

 

 

 

 

 

 


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