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FAHRSCHULAUSBILDUNG ALLER KLASSEN


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Hinweis

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Führerschein der Klassen C & CE

 

Klasse C

 

Fahrzeugart Schwere Lkw

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Beinhaltet Klasse:

C1

Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis

 

 

Klasse CE

 

Fahrzeugart Lastzüge

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung

Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C
Beinhaltet Klasse:

C1E, BE, T;

D1E bei Besitz von Klasse D1;

DE bei Besitz von Klasse D

Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis
   

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