Führerschein D1, D1E
Führerschein D1
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mir mehr als acht und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
- Vorbesitz der Klasse B erforderlich
- Mindestalter 21 Jahre
- Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten und zusätzlich ein augenärztliches Gutachten oder Zeugnis
- Befristet auf 5 Jahre
- Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
- Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren
Führerschein D1E
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
- Vorbesitz der Klasse D1 erforderlich
- Mindestalter 21 Jahre
- Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten und zusätzlich ein augenärztliches Gutachten oder Zeugnis
- Befristet auf 5 Jahre
- Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
- Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren
- Einschluss der Klassen BE und C1E sofern der Inhaber C1 besitzt