Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.
Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7.500 kg zulässige Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig.
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7.500 kg zulässige Gesamtmasse einschließlich eines Anhängers zulässig.