begleitetes Fahren ab 17

Seit dem 1. März 2007 gibt es auch in Thüringen den Modellversuch des "Führerscheins mit 17".

Wie kann der Führerschein mit 17 erworben werden?

Mit 16 1/2 Jahren kann sich jeder Jugendliche in einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden und einen Ausnahmeantrag beim zuständigen Amt stellen.

Diesem Antrag müssen die Erziehungsberechtigten zustimmen. Wenn der Antrag bewilligt wird, beginnt die übliche Ausbildung in der Fahrschule mit Unterricht, Fahrstunden sowie theoretischer und praktischer Prüfung.

Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die praktische Fahrprüfung abgelegt werden. Wer die Prüfung bestanden hat und 17 Jahre alt geworden ist, erhält keinen echten Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der Ausnahmegenehmigung.

Welche besonderen Auflagen gelten mit 17?

Mit welchen Fahrzeugen darf gefahren werden?

Gefahren werden darf ein ganz normaler Pkw der Klasse B. Jedoch sollte der Versicherungsvertrag geprüft werden: Wenn der Versicherungsnehmer im Versicherungsvertrag wegen einer günstigeren Prämie vereinbart hat, dass ausschließlich über 23-Jährige das Fahrzeug führen, dann darf ein 17-Jähriger natürlich nicht ans Steuer. Wird dagegen verstoßen, dann verliert das Fahrzeug zwar nicht den Haftpflicht-Versicherungsschutz, aber es drohen erhebliche Strafzahlungen und Rückforderungen seitens der Versicherungsgesellschaft.

Wie beim Führerschein mit 18 erwirbt man als 17-Jähriger mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung zugleich die Fahrerlaubnisse der Klassen M, S und L - und zwar vollwertig, also ohne die Auflagen, die für den Pkw gelten.

Wo gilt der Führerschein mit 17?

Die Prüfbescheinigung gilt in ganz Deutschland, jedoch nicht im Ausland - spätestens vor der Grenze ist also Fahrerwechsel angesagt.

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